Leben in Wohngemeinschaften - ein neues Zuhause für Menschen mit Pflegebedarf
Alltag und Normalität
Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflegebedarf sind ein Ort der Gemeinschaft, in dem nicht nur die pflegerische Versorgung, sondern auch der Alltag im Vordergrund steht. Die Mieter gestalten gemeinschaftlich – mit Unterstützung von Mitarbeitern des Pflegedienstes – ihren Alltag und ihr Lebensumfeld. Ziel in den Wohngemeinschaften ist es, ein Höchstmaß an Individualität und Selbstbestimmung zu erhalten – trotz Pflege- und Hilfebedarf.
Die Wohngemeinschaften ...
Sind übersichtlich: nur acht Mieter leben gemeinsam in der Gemeinschaft.
Ermöglichen Gemeinschaft und Privatheit: Neben Gemeinschaftsräumen steht jedem Mieter ein Einzelzimmer zur Verfügung.
Sichern Betreuung und Pflege rund um die Uhr: Es stehen immer geschulte Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes zur Verfügung.
Geben Sicherheit und Geborgenheit – durch einen normalen Tagesablauf und das Leben in privat gestalteten Räumen mit eigenen Möbeln und Hausrat.
Fördern Kontakte: Besucher und Angehörige sind fester Bestandteil der Tagesstruktur.
Ermöglichen Mitbestimmung: Mieter bestimmen das Leben und den Alltag in der Wohngemeinschaft, der Pflegedienst passt sich diesen Bedürfnissen an.
Sichern die Teilhabe am normalen Leben: die Mieter werden bei der Teilnahme an Veranstaltungen/Feierlichkeiten auch außerhalb der Wohngemeinschaft unterstützt.
Bieten auch eine Alternative bei hohem Pflegebedarf: auch dann ist Teilhabe am normalen Alltag möglich.
Bieten ein zu Hause bis zum Lebensende.
Die Kosten in ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften setzen sich aus verschiedenen Kostenbestandteilen zusammen, die nachfolgend dargestellt sind:
Verpflegungskosten Jeder Mieter der Wohngemeinschaft zahlt monatlich in eine gemeinsame Haushaltskasse ein. Aus der Haushaltskasse werden die gemeinschaftlichen Kosten für Essen und Trinken, Telefonnutzung, Strom, Kulturausgaben (Zeitungen u. a. m.) und Reinigungsbedarf bestritten.
Kosten für das Wohnen Jeder Mieter der Wohngemeinschaft schließt einen Einzelmietvertrag mit dem Vermieter ab. Die Höhe der Mietkosten richtet sich nach der Größe der privaten Räume zzgl. der anteiligen Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Küche, Wohnzimmer, Flure, Nebenräume).
Kosten für die pflegerische Versorgung Die Kosten für die Pflege richten sich nach dem individuellen Bedarf. In einem Pflegevertrag, der zwischen den einzelnen Mietern der Wohngemeinschaft und dem Ambulanten Pflegedienst geschlossen wird, wird der jeweilige Bedarf festgelegt.
Kosten für die Betreuung Neben der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Pflege werden in den Wohngemeinschaften durch den Pflegedienst Leistungen der psychosozialen Betreuung und Begleitung durch die ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson erbracht.
Kostenübersicht (Stand Januar 2024)
Miete inkl. Nebenkosten | 400,00 € |
Hauswirtschaftliche Versorgung | 1.025,00 € |
Die Gesamtkosten (Eigenanteil) betragen | 1.425,00 € |
Anmerkung:
Der Eigenanteil verringert sich seit dem 01. Januar 2024 um 214 € (Wohngruppenzuschlag) auf 1.211,00 €
Alle Kosten entstehen monatlich.
Pflegekosten (je nach Pflegegrad) übernimmt die Pflegekasse. Diese werden direkt durch den Ambulanten Pflegedienst mit den Pflegekassen abgerechnet.
Häusliche Krankenpflegekosten ( z.B. Medikamentenverabreichung) übernimmt die Krankenkasse. Diese werden direkt durch den Ambulanten Pflegedienst mit den Pflegekassen abgerechnet.
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